künstlersozialkasse

die künstersozialabgabe, die in vielen fällen bei der inanspruchnahme künstlerischer leistungen, wie auch bei der erstellung von designs aller art anfällt, ist zusätzlich von auftraggeber*innenseite zu leisten.
bitte denken sie daran, rechnungen ggf. der jahresmeldung an die künstlersozialkasse beizufügen.
mehr informationen unter: www.kuenstlersozialkasse.de